Es gibt eine neue Entwicklung zum Thema „Neue Ausländerregelung in der 2. Bundesliga Pro A/ Pro B„.
Zur Erinnerung: der Regionalliga-Aufsteiger aus Schwenningen hatte verkündet, die aktuelle Quotenregelung anzufechten. Sie begründeteten ihr Vorgehen damit, dass nichtdeutsche EU-Bürger benachteiligt seien durch diese Regelung. Dieses Gebahren der Schwenninger hatte im gesamten deutschen Basketball für Entrüstung gesorgt. Den Kritikern nach sei der Verein aus Baden-Württemberg in erster Linie aus eigennützigen Motiven an einer Regeländerung interessiert, da es schwer sei, vor allem deutsche Spieler für diesen Standort verpflichten zu können. Zudem sei von erfolgreicher Nachwuchsarbeit wenig zu sehen, so dass in der vergangenen Regionalliga-Saison 2016/17 fast ausschließlich ausländische Spieler zum Einsatz gekommen sind beim Team aus dem Schwarzwald.
Auch bballvideos.de sprach sich damals konkret für die Quote aus.
Die Verantwortlichen haben zwar eine Regeländerung beschlossen, diese dürfte den Schwenningern jedoch nicht schmecken: statt wie bisher mindestens 3 deutsche Spieler auf dem Spielfeld zu fordern, müssen nun mindestens 3 „Local Player“ eingesetzt werden zu jeder Zeit. Die Definition eines „Local Players“ ist jedoch ziemlich streng, so dass es sicherlich nicht die Entwicklung geben kann, dass in der dritten deutschen Basketball-Liga Pro B die einheimischen Spieler nun massiv in ihrer Einsatzzeit beschnitten werden:
Quelle: http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/aenderung-der-quotenregelung-in-der-prob/
Demnach gilt folgende Definition für einen „Local Player“:
„Der Spieler hat mindestens für eine volle Spielzeit und vor Erreichung der Altersklasse U15 eine Spielberechtigung für einen Verein erworben, der während dieser Zeit dem DBB angehörte, und in dieser Zeit aktiv am Spielbetrieb des DBB oder seiner Gebietsgliederungen (Landesverband, Kreis) teilgenommen.
Der Spieler hat mindestens für eine volle Spielzeit und vor Erreichung der Altersklasse U15 eine Lizenz oder Spielberechtigung bei einem Verband erworben, der dem DOSB angehört. Der Spieler muss in dieser Spielzeit aktiv am Spielbetrieb oder Wettbewerben des Verbandes teilgenommen haben.
Der Spieler hat von der Altersklasse U15 bis einschließlich der Altersklasse U19 mindestens drei volle Spielzeiten eine Spielberechtigung für einen oder mehrere Vereine erworben, der/die während dieser Zeit dem DBB angehörte(n), und in dieser Zeit aktiv am Spielbetrieb des DBB oder seiner Gebietsgliederungen (Landesverband, Kreis) teilgenommen.“
Wir begrüßen diese Entwicklung sehr und sehen nichts weniger als eine positivere Zukunft für den deutschen Basketball gesichert!
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